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 Verkehrszeichen in Deutschland nach Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Diese Website enthält die häufigsten Verkehrszeichen, Straßenmarkierungen und Wegweiser in Deutschland. Die Zeichen werden auf der Grundlage den Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) angewendet. Ziel dieser Übersicht ist die Förderung der Einheitlichkeit und Einzigartigkeit von Verkehrszeichen in Deutschland. Bei der Realisierung dieser Übersicht wurden die verwendeten Daten sorgfältig erhoben und verarbeitet. Trotzdem kann die Übersicht Ungenauigkeiten enthalten. Benutzer der Übersicht übernehmen das Risiko. Klicken Sie auf der richtigen Anlage:

xxx xxx xxx xxx
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xxx Vorschriftzeichen (Anlage 2 StVO zu § 41 Absatz 1)    xxx

Abschnitt 1: Wartegebote und Haltgebote
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201 201-50 201-51 201-53 205 206 208
Andreaskreuz, stehend:
Dem Schienenverkehr
Vorrang gewähren! 
Andreaskreuz, stehend
mit Blitzpfeil: Dem
Schienenverkehr Vorrang
gewähren!  
Andreaskreuz liegend:
Dem Schienenverkehr
Vorrang gewähren! 
Andreaskreuz liegend
mit Blitzpfeil: Dem Schienenverkehr
Vorrang gewähren
Vorfahrt gewähren  Halt! Vorfahrt
gewähren
Vorrang des
Gegenverkehrs  

Abschnitt 2: Vorgeschriebene Fahrtrichtungen            zum Seitenanfang
209 209-10 209-30 211 211-10 214 214-10
Vorgeschriebene
Fahrtrichtung −
 rechts;
Vorgeschriebene
Fahrtrichtung −
links 
Vorgeschriebene
Fahrtrichtung −
geradeaus 
Vorgeschriebene
Fahrtrichtung,
hier rechts 
Vorgeschriebene
Fahrtrichtung −
hier links

Vorgeschriebene
Fahrtrichtung −
geradeaus oder rechts
Vorgeschriebene
Fahrtrichtung −
geradeaus oder links


214-30 215 220-10 220-20   
Vorgeschriebene
Fahrtrichtung −
rechts oder links
Kreisverkehr  Einbahnstraße −
linksweisend  
Einbahnstraße −
rechtsweisend  

Abschnitt 3: Vorgeschriebene Vorbeifahrt            zum Seitenanfang

222 222-10   
Vorgeschriebene
Vorbeifahrt −
rechts vorbei
Vorgeschriebene
Vorbeifahrt −
links vorbei 

Abschnitt 4: Seitenstreifen als Fahrstreifen, Haltestellen und Taxenstände            zum Seitenanfang

223.1-50 223.1-51 223.1-52 223.2-50 223.2-51 223.2-52  
Seitenstreifen befahren −
2 Fahrstreifen und
Seitenstreifen

Seitenstreifen befahrbar −
3 Fahrstreifen und
Seitenstreifen
Seitenstreifen befahrbar −
4 Fahrstreifen und
Seitenstreifen

Seitenstreifen nicht
mehr befahren −
2 Fahrstreifen und
Seitenstreifen
Seitenstreifen nicht mehr
befahren −
3 Fahrstreifen und
Seitenstreifen
Seitenstreifen nicht mehr
befahren −
4 Fahrstreifen und
Seitenstreifen

223.3-50 223.3-51 223.3-52 224 224-51

Seitenstreifen räumen −
2 Fahrstreifen und
Seitenstreife;

Seitenstreifen räumen −
3 Fahrstreifen und
Seitenstreifen

 
Seitenstreifen räumen −
4 Fahrstreifen und
Seitenstreifen
 
 
Haltestelle

Schulbushaltestelle
(mit Zusatzzeichen
1042-36); geänderter
 Zeicheninhalt 

229 229-10 229-11 229-20 229-21 229-30 229-31
Taxenstand   Taxenstand − Anfang
(Aufstellung rechts) 
Taxenstand − Ende
(Aufstellung links)
Taxenstand − Ende
(Aufstellung rechts)  
Taxenstand − Anfang
(Aufstellung links) 
Taxenstand − Mitte
(Aufstellung rechts)  
Taxenstand − Mitte
(Aufstellung links)  

Abschnitt 5: Sonderwege            zum Seitenanfang

237 238 239 240 241-30 241-31  
Radweg   Reitweg  Gehweg  Gemeinsamer
Geh- und Radweg 
Getrennter
Rad- und Gehweg,
Radweg links 
Getrennter
Rad- und Gehweg,
Radweg rechts  



242.1 242.2 244.1 244.2 245

Beginn einer
Fußgängerzone 
Ende einer
Fußgängerzone  
Beginn einer
Fahrradstraße  
Ende einer
Fahrradstraße 
Bussonder-
­fahr­streifn  

Abschnitt 6: Verkehrsverbote            zum Seitenanfang
250 251 253 254 255 257-50 257-51
Verbot für Fahrzeuge
aller Art  
Verbot für Kraftwagen  Verbot für Kraft-
fahr­zeuge über 3,5 t 
Verbot für Radverkehr  Verbot für Krafträder  Verbot für Mofas

Verbot für Reiter


257-52 257-53 257-54 257-55 257-56 257-57 257-58
Verbot für Gespann-
fuhrwerke
Verbot für Viehtrieb

Verbot für Kraft-
omnibusse
   
Verbot für Personen-
kraftwagen
Verbot für Personen-
kraftwagen mit
Anhänger
Verbot für Lastkraft-
wagen mit Anhänger

Verbot für Kraftfahr-
zeuge und Züge,
die  nicht schneller
als 25 km/h fahren
 können oder dürfen

259 260 261 262-5,5 263-8 264-2 264-2,3
Verbot für Fußgänger  Verbot für
Kraft­fahrzeuge 
Verbot für kenn-
zeichnungs­pflichtige
Kraftfahrzeuge mit
gefährlichen Gütern  
Verbot für Fahrzeuge
 über angegebene
tatsächliche Masse;
Neu: die Unternummer
ändert sich mit dem
angegebenen
Zahlenwert

Verbot für Fahrzeuge
über angegebene tatsächliche Achslast;
Neu: die Unternummer
ändert sich mit dem
angegebenen
Zahlenwert
Verbot für Fahrzeuge
über angegebene
tatsächliche Breite

 
Verbot für Fahrzeuge
über angegebene
tatsächliche Breite

265-3,8 266-10 267 268 269 270.1 270.2
Verbot für Fahrzeuge
über angegebene
tatsächliche Höhe 
Verbot für Fahrzeuge
über angegebene
tatsächliche Länge
Verbot der Einfahrt  Schneeketten
vorgeschrieben
Verbot für Fahrzeuge
mit  wassergefährdender
Ladung 
Beginn eines Verkehrs-
­verbots zur Verminderun
schädlicher Luftverun-
reinigungen in einer Zone
Ende eines Verkehrs-
­verbots zur Verminderung
schädlicher Luftverun-
reinigungen in einer Zone

272 273-70
Verbot des Wendens  Verbot des Unterschreitens
des angegebenen
Mindestabstandes;
neu: die Unternummer
ändert sich mit dem
angegebenen
Zahlenwert


Abschnitt 7: Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote            zum Seitenanfang
274-50 274-60 274-70 274.1 274.1-20 274-2 278-60
Zulässige Höchst-
geschwindigkeit
neu: die Unternummer
ändert sich mit dem
angegebenen
Zahlenwert
 
Zulässige Höchst-
­geschwindigkei

Zulässige Höchst- ­
beschwindigkeit
Beginn einer
Tempo 30-Zone  
Beginn einer
Tempo 20-Zone  
Ende einer
Tempo 30-Zone
Ende einer
Tempo 20-Zone  

275-30 276 277 278-60 279-30 
Vorgeschriebene
Mindest­geschwindigkei

Überholverbot für
Kraftfahrzeuge aller Art
Überholverbot für
Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Ende der zulässigen
Höchst­geschwindigkei
Neu: die Unternummer
ändert sich mit dem
angegebenen Zahlenwert
Ende der vorgeschriebenen
Mindest­geschwindigkei
Neu: die Unternummer
ändert sich mit dem
angegebenen Zahlenwert



280 281 282        
Ende einerempo
30-Zone
Ende des Überholverbotes
für Kraftfahrzeuge
über 3,5 t
Ende sämtlicher
streckenbezogen­
 Geschwindigkeits-
­beschränkungen und
 Überholverbote
 

Abschnitt 8: Halt- und Parkverbote            zum Seitenanfang
283 283-10 283-11 283-20 283-21 283-30 283-31
Absolutes Haltverbot Absolutes Haltverbot
(Anfang)
(Aufstellung rechts)
Absolutes Haltverbot
(Ende)
(Aufstellung links)

Absolutes Haltverbot
(Ende)
(Aufstellung rechts)
Absolutes Haltverbot
(Anfang)
(Aufstellung links)

Absolutes Haltverbot
(Mitte)
(Aufstellung rechts)
Absolutes Haltverbot
(Mitte)
(Aufstellung links)

 

286 286-10 286-11 286-20 286-21 286-30 287-31
Eingeschränktes
Haltverbot;
Eingeschränktes
Haltverbot (Anfang)
(Aufstellung rechts)  
Eingeschränktes
Haltverbot (Ende)
(Aufstellung links)
neues Zeichen
Eingeschränktes
Haltverbot (Ende)
(Aufstellung rechts)  
Eingeschränktes
Haltverbot (Anfang)
(Aufstellung links)

Eingeschränktes
Haltverbot (Mitte)
(Aufstellung rechts)  
Eingeschränktes
Haltverbot (Mitte)
(Aufstellung links)



290.1 290.2          
Beginn eines
eingeschränkten
Haltverbotes
für eine Zone 
Ende eines
eingeschränkten
Haltverbotes
für eine Zone  

Abschnitt 9: Markierungen            zum Seitenanfang
293 294 295 296 297 297.1 297.1-21
Fußgänger­über­weg   Haltlinie  Fahrstreifen­begrenzu
 und Fahrbahn-
begrenzung 
Einseitige
Fahrstreifen-
­be­grenz­ung
Pfeilmarkierungen   Vorankündi­gungs­pfeil  Vorankündigungspfeil
zur Anzeige eines
Fahrstreifenendes;

298 299      
Sperrfläche    Grenzmarkierung
für Halt- oder Parkverbote

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